Haverkamp: Alle Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf umfassende Teilhabe bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Auf der Mitgliederversammlung der Lebenshilfe Niedersachsen wurde gemeinsam mit der niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann über die Herausforderungen bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes diskutiert. Dabei machte der Landesvorsitzende Franz Haverkamp bei seinen einleitenden Worten deutlich, dass sich die Lebenshilfe Niedersachsen im Prozess gerade auch für die Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf einsetzen wird.

Franz Haverkamp sagte: „Das Bundesteilhabegesetz hat Enttäuschungen verursacht. Bestehende Benachteiligungen von Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf sind mit dem Gesetz nicht beseitigt worden. Noch immer sind Menschen im Arbeitsleben, die nicht das sogenannte Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Tätigkeit aufweisen, von der Teilhabe am Arbeitsleben ausgeschlossen. Noch immer werden Menschen in stationären Wohnformen durch die Deckelung der Leistungen aus der Pflegekasse benachteiligt. Wir müssen dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung tragen und ALLEN Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zur Teilhabe ermöglichen. Dafür steht die Lebenshilfe Niedersachsen ein. Dies ist ein Kernpunkt unserer Arbeit.“ Dabei verwies Haverkamp auch auf den Kerngedanken des Bundesteilhabegesetzes, dass es personenzentrierte Leistungen geben soll, hier sieht er die Akteure im Land Niedersachsen gefordert.

Auch Ministerin Carola Reimann begrüßte den Systemwechsel durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen – kurz Bundesteilhabegesetz, das behinderte Menschen noch mehr mit ihren individuellen Bedarfen in den Mittelpunkt stellt: “Welche Unterstützungsleistungen Menschen mit Behinderungen bekommen, richtet sich zukünftig darauf aus, was sie brauchen und was sie möchten und ist nicht länger abhängig von dem Ort, an dem sie leben. Damit die positiven Wirkungen des Gesetzes, welches zum 1. Januar 2020 umgesetzt sein muss, in Gänze greifen bedarf es weiterhin großen Einsatzes aller Beteiligten. Erste Ergebnisse, wie beispielsweise der Aufbau einer ergänzenden Beratungsstruktur und ein von uns mit den Kommunen entwickeltes Instrument für die Ermittlung von Bedarfen zeigen uns, wir sind auf einem guten Weg.“

Abschließend verwies Haverkamp bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf die Personenzentrierung: „Wir alle haben die Verantwortung, dass die Wahl der Leistung immer vom Einzelnen ausgehen muss. Mit seinen entsprechenden Bedarfen. Egal wie hoch oder gering diese sind.“

Die Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. wurde am 13. Oktober 1962 von 10 Orts- und Kreisvereinigungen gegründet. Heute gehören dem Landesverband 115 Mitgliedsorganisationen an. Über 75 % aller in Niedersachsen tätigen teil-stationären Eingliederungseinrichtungen haben sich in der Lebenshilfe Niedersachsen als ihrem Dach- und Fachverband zusammengeschlossen. Die Lebenshilfe ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Über die Akademie für Rehaberufe bietet die Lebenshilfe Fortbildungen insbesondere für Fachkräfte, Menschen mit Behinderung und Angehörige an. Mit Standorten in Hildesheim, Wildeshausen und Hannover ist die Lebenshilfe Niedersachsen Ausbilder in der Heilerziehungspflege in Niedersachsen. Die Geschäftsstelle des Landesverbandes der Lebenshilfe hat ihren Sitz in Hannover.