Sprachheilschulen bleiben erhalten – eine gute Nachricht für viele Eltern und Kinder

Der monatelang andauernde Widerstand des Elternbeirates vom Sprachheilkindergarten Löwenzahn, der Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel hat sich gelohnt. Die Eltern kämpften seit September 2013 für den Erhalt der Sprachheilklassen an Förderschulen.

Die Förderschulen Sprache sollten zum neuen Schuljahr keine Kindern mehr einschulen, um die Inklusion in Niedersachsen voran zu treiben. So sah es das „Bildungschancengesetz‟ der Landesregierung zumindest vor. Die Eltern liefen Sturm gegen den Gesetzentwurf. Sie versuchten mit diversen Veranstaltungen und einer Online-Petition, die Zuständigen umzustimmen.

 

Selbst rechtliche Schritte ließ die betroffenen Eltern nicht zurück schrecken. Ein Mut machendes Beispiel war der Fall des achtjährigen Mirko aus Börßum. Gemeinsam mit dem Wolfenbütteler Anwalt Jan Mielbrecht erwirkten die Eltern Kerstin Wisse und Adrian Dorf, die Versetzung ihres Jungen von der Grundschule Börßum an die Förderschule Teichgarten. „Wie viele andere Grundschulen landesweit, war diese nicht auf die Inklusion eingestellt‟, urteilt Anwalt Mielbrecht. „Ich gehe jetzt gern zur Schule‟, sagt der Achtjährige, der jetzt die dritte Klasse an der Teichgartenschule besucht. „In dieser Entscheidung argumentierte das Gericht, dass die Inklusion, so wie sie in Niedersachsen umgesetzt wird, womöglich verfassungswidrig sei‟, erklärt Mielbrecht. Der Elternbeirat des Sprachheilkindergartens veranstaltete einen Informationsabend mit dem Anwalt, um weiteren betroffenen Eltern zu helfen.

Ende Januar kam dann die erlösende Botschaft aus dem Kultusministerium. Die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Sprache, bleiben an 53 Standorten in Niedersachsen erhalten und bekommen einen unbefristeten Bestandschutz. Dies betrifft auch die Förderschule am Teichgarten in Wolfenbüttel. „Die politische Debatte um das Auslaufen der Förderschule Sprache hat in den vergangenen Monaten jedoch vieles überlagert. Sie darf sich nicht zum Hemmschuh für einen Prozess entwickeln, bei dem wir schon so viel erreicht haben‟, sagte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt nach einem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren.

 

Mit dem Urteil bleibt die Wahlfreiheit der Eltern erhalten, ob sie ihr sprachauffälliges Kind auf eine reguläre Grundschule oder in eine Sprachheilklasse einschulen. „Das ist eine wirklich gute Nachricht für viele Eltern und Kinder‟, sagte Kristine Voigt, Leiterin des Sprachheilkindergarten Löwenzahn erleichtert.