Selbstbestimmt leben – viel für Inklusion
Aktionszeitraum ist der 27. April bis zum 12. Mai 2024. Die Abgabefrist der Anträge ist der 31. März 2024.
Fast 15 Jahre nachdem die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) von Deutschland angenommen wurde, hat die UN sie erneut überprüft. Die Untersuchung zeigt, dass Deutschland immer noch nicht genug tut, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. Besonders in der schulischen Bildung, der Beschäftigung in Werkstätten und der Unterbringung in großen stationären Wohneinrichtungen gibt es große Probleme. Die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen muss hier noch mehr gestärkt werden.
Auch die Chancen zur Teilhabe von Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung sind noch nicht gut. Das bedeutet Beteiligung bei allen Entscheidungen, die das eigene Leben betreffen und barrierefreie Informationen zum Beispiel bei Ämtern und Behörden in Leichter Sprache. Immer noch fehlt das gesellschaftliche Bewusstsein, dass Barrierefreiheit wichtig ist, damit alle gleichberechtigt teilhaben können.
Am 5. Mai, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, möchte die Aktion Mensch unter dem Motto „Viel vor für Inklusion! Selbstbestimmt Leben – ohne Barrieren.“ darauf aufmerksam machen, dass die UN-BRK endlich besser umgesetzt werden muss.
Barrieren-Abbau kann in folgenden Bereichen gefordert werden:
• Barrierefreies Bauen
• Barrierefreie Teilhabe
• Barrierefreie Kommunikation / Digitalisierung
• Barrieren im Kopf abbauen
• Barrierefreie Mobilität
• Sonstiges zur Barrierefreiheit
Umsetzung der Protestaktion können sein:
• Protestmarsch
• Podiumsdiskussion
• Kundgebung
• Aktionsstand
• Mahnwache
• Petition
• Sonstiges
Es gibt bis zu max. 5000,- € ohne Eigenmittel. Anträge können pro Dienst / Einrichtung / Standort gestellt werde. Es muss eine öffentliche Veranstaltung sein, die möglichst nicht in trägereigenen Einrichtungen stattfinden sollen.