Mitglieder informierten sich zum Betreuungsrecht

Informativ ging es auf der Jahresversammlung des Lebenshilfe-Vereins Wolfenbüttel zu. Das Bundesteilhabe-Gesetz und seine Auswirkungen insbesondere auf die Wohnangebote der Lebenshilfe sowie das Betreuungsrecht standen auf der Tagesordnung.

„Mit dem neuen Gesetz soll vieles besser werden. Aber für Menschen mit Behinderungen wird dadurch auch vieles aufwändiger. Es gibt zum Beispiel keine Pauschalversorgung mehr beim Wohnen“, berichtete der Vereinsvorsitzende Dr. Joop van den Heuvel den Mitgliedern. Stattdessen werde die Abrechnung künftig getrennt nach Unterkunft, Verpflegung und Betreuung vorgenommen. Der Verein sehe es verstärkt auch als Aufgabe, seine Mitglieder zu informieren und zu beraten.

Zudem habe sich der Vorstand und der Verein es zum Ziel gesetzt, Menschen mit Behinderungen mehr und mehr in die Vereins- und Vorstands-Arbeit mit einzubeziehen. „Das war schon immer bei uns möglich. Jetzt wollen wir dafür verstärkt Werbung machen“, sagt van den Heuvel. Der Vorstand werde sich dafür mit dem Elternbeirat, der Bewohnervertretung und dem Werkstattrat treffen, um gemeinsam auszuloten, wie sich die Mitglieder noch besser im Verein engagieren und mitarbeiten können.

Ein Thema, das auf großes Interesse stößt, ist das Betreuungsrecht. Dafür hatte der Verein Ulrich Bernhofen, Leiter der Betreuungsstelle des Landkreises Wolfenbüttel, eingeladen. Er hatte schon bei der Jahresversammlung des Partner-Vereins in Helmstedt referiert, musste jetzt aber in Wolfenbüttel kurzfristig absagen. Dafür sprang spontan der ebenfalls sachkundige Axel Koßmann, Öffentlichkeitsbeauftragter der Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gGmbH, ein.

„Das heutige Betreuungsrecht gilt seit 1992. Davor galt die Vormundschaft. Damit wurden Menschen mit Behinderungen oftmals komplett entrechtet“, so Koßmann. Das heutige Recht greift nur auf einzelne Teilbereiche des Lebens zu – beispielsweise Finanzen oder Wohnen, je nachdem, wo die Menschen Unterstützung brauchen. Betreuer – meist Familien-Angehörige – werden gerichtlich eingesetzt und die Betreuungssituation wird regelmäßig von Richtern überprüft. Auch für diese Betreuer komme durch das Bundesteilhabegesetz beim Thema Wohnen einiges an Mehr-Arbeit zu, berichtet Koßmann.

Lebenshilfe-Geschäftsführer Bernd Schauder (sitzend, vorn) und Öffentlichkeitsbeauftragter Axel Koßmann (stehend, hinten) sprachen über die kommenden Herausforderungen für die gemeinnützige Gesellschaft in Wolfenbüttel und Helmstedt.

Für jeden Wohnheim-Bewohner werde jetzt ein Mietvertrag abgeschlossen, der sich am Sozial-Mietspiegel der jeweiligen Kommune orientiert. Unklar ist, wie die Gemeinschaftsräume in den Wohnheimen berechnet werden können. Wegen dieser Situation rechnet Lebenshilfe-Geschäftsführer Bernd Schauder mit einigen Ungewissheiten für alle Seiten – eventuell auch mit finanziellen Einbußen für die vom Wolfenbütteler und Helmstedter Verein getragenen gGmbH. „Aber unser Unternehmen steht wirtschaftlich gesund da. Wir werden aus dieser schwierigen Zeit gestärkt hervorgehen“, so Schauder.

Zum Bild oben: Der Vereinsvorsitzende Dr. Joop van den Heuvel begrüßte die Mitglieder.