Die Beschäftigten der Werkstätten für Menschen mit Behinderung haben gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungsrechte. Die von den Beschäftigten gewählte Vertretung – der Werkstattrat – hat so die Möglichkeit, die Interessen der Beschäftigten mit der Leitung zu diskutieren.
Ende Februar haben die Werkstatträte der Lebenshilfe Ostfalen und der Lebenshilfe Helmstedt – Wolfenbüttel gemeinsam mit dem Geschäftsführer Bernd Schauder eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Werkstattrat und Geschäftsführung geschlossen, um die Aufgaben und Befugnissen zu regeln.
Der Werkstattrat diskurtierte mit der Lebenshilfe-Leitung.
Mit dieser Vereinbarung wurde festgelegt, dass regelmäßige Gespräche mit der Leitungsebene sowie dem Elternbeirat, Betriebsrat und Arbeitssicherheitsbeauftragten stattfinden sollen. Zudem ist somit der erste Schritt zu einer kontinuierlichen Mitwirkung u.a. bei Themen wie Neu- und Umbauten, Lohn und Sonderzahlungen, Verpflegungskonzepten und Arbeitszeiten und bei der Mitbestimmung bei den allgemeinbildenden, kreativen, sportlichen, lebenspraktischen und kommunikativen Angeboten der Werkstatt getan.
Auch die Freistellung für die Arbeit des Werkstattrates und die Möglichkeit der Teilnahme an Fortbildungen an regionalen und überregionalen Treffen im Rahmen eines geplanten Budgets wurde geregelt, sowie das Informationsrecht bei Neueinstellungen, Wechseln und Kündigungen von Personal und Werkstattbeschäftigten.
Geschäftsführer Bernd Schauder ermutigte die Vertreter des Werkstattrates zudem, sich bei den im Herbst anstehenden Wahlen erneut aufstellen zu lassen und auch andere Beschäftigte zu ermutigen, um eine Fortführung der bisherigen Arbeit gewährleisten zu können.
Die gemeinsamen Vereinbarungen wurden auch visuell festeghalten.