Geschäftsführung und Werkstattrat unterzeichnen neue Vereinbarung

Mit dem neuen Bundesteilhabe-Gesetzes haben sich die Mitbestimmungsrechte für den Werkstattrat erweitert. Die darin enthaltende Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung überträgt dem Werkstattrat mehr Mitsprache aber auch mehr Verantwortung. So wurde in der Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel der erste Vorsitzende von der Arbeit freigestellt und hat gemeinsam mit der Frauenbeauftragten ein eigenes Büro bezogen.
In einer Feierstunde haben Geschäftsführer Bernd Schauder und die Vorsitzenden der Werkstatträte Helmstedt-Wolfenbüttel und Ostfalen die neue Vereinbarung unterschrieben.

Außerdem wurde für Süd-Ost Niedersachsen der sogenannte RAG-Kodex unterzeichnet. Hier haben sich alle Werkstattträger verpflichtet, die Werkstatträte und ihre Vertrauenspersonen zu unterstützen.
Alle Neuerungen werden in den Schaukästen der Werkstätten ausgehängt. Die interne Vereinbarung liegt sogar in einfacher Sprache vor. Ein wichtiger Erfolg für die Beschäftigten und für die Werkstatträte.

Das Treffen der Werkstatträte und der Frauenbeauftragten aus Helmstedt-Wolfenbüttel und aus Ostfalen diente aber auch dazu, sich untereinander auszutauschen. Wo können wir zukünftig enger zusammenarbeiten und worin unterscheiden wir uns noch? Durch die langjährige Kooperation beider Lebenshilfen sowie der Vereine, sind bereits viele gemeinsame Projekte umgesetzt worden. Dies soll auch weiterhin in engem Austausch stattfinden.

Abschließend bedankte sich der Geschäftsführer für die konstruktive Zusammenarbeit und unterstrich die Wichtigkeit des Werkstattrates und der Frauenbeauftragten.