Die neue Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung stärkt die Rechte von Frauen in Werkstätten für behinderte Menschen. Darin ist erstmals festgeschrieben, dass die weiblichen Beschäftigten eine Frauenbeauftragte wählen und bestimmen dürfen, die speziell für die Belange von Frauen zuständig ist. Damit wird das Beratungsangebot in Werkstätten um einen wichtigen Baustein erweitert.
Bei der Wahl, die zeitgleich zur Werkstattrats-Wahl stattfand, wurden 149 Stimmen abgegeben. Davon waren 13 Stimmen ungültig. Zur Frauenbeauftragten wurde Ines Schönian aus der Werkstatt WIR Wolfenbüttel gewählt. Stellvertreterin ist Elke Aldrup aus der Werkstatt Mascheroder Straße in Wolfenbüttel.
„Über die Tätigkeit der Frauenbeauftragten und die weiteren Planungen werden wir alle Beschäftigten zeitnah informieren“, kündigt Öffentlichkeitsbeauftragter Axel Koßmann an.