Betreuer: ein besonderes Ehrenamt

Axel Kohnert kümmert sich liebevoll um seine Tochter Daniela. Er erledigt ihren Schriftverkehr mit Behörden, überprüft regelmäßig ihre Handyrechnung und plant ihre Gesundheitssorge. „Es ist so, als würde man noch für ein zweites Leben verantwortlich sein‟, sagt er. Seine Tochter ist inzwischen 32 Jahre alt. Seit ihrem 18. Geburtstag ist Axel Kohnert ihr Betreuer – ein Ehrenamt, das am 19. März am „Tag der Betreuung‟ besonders gewürdigt wurde.

„Als Betreuer trägt man viel Verantwortung‟, sagt Kohnert. Eine enge Zusammenarbeit mit seiner Tochter sei daher stets notwendig. Daniela wohnt seit einem Jahr im Wohnheim „Blauer Stein‟ der Lebenshilfe. Bereits seit ihrem 16. Lebensjahr arbeitet sie nur ein paar Meter von ihrem neuen Zuhause entfernt in der Lebenshilfe-Werkstatt. Der Umzug ins Wohnheim stellte die Beziehung zwischen Betreuer und Betreuter gehörig auf die Probe.


Axel Kohnert betreut seine Tochter Daniela.

 

„Daniela hatte mir den Wunsch geäußert, dass sie ins Wohnheim umziehen will‟, erzählt Kohnert. Seine Tochter wohnte damals noch bei ihm. „Ihren Wunsch habe ich zwar ernst genommen, aber vielleicht habe ich den Umzug nicht unbedingt forciert‟, erinnert sich Axel Kohnert. Daniela jedenfalls nahm Kontakt zum Amtsgericht auf, das dann Kohnert anhielt den Umzug einzuleiten.

Als Betreuer ist es eben Pflicht, auf die Wünsche der Betreuten einzugehen. Ein Betreuungsverhältnis kommt nur über das Amtsgericht zustande. „Wir haben damals darüber gesprochen. Daniela hat auch eingesehen, dass sie es nicht alleine schafft‟, erinnert sich Kohnert an die gemeinsame Überlegung kurz vor dem 18. Geburtstag seiner Tochter. Die Notwendigkeit des Betreuungsverhältnisses wird auch von den Richtern genauestens geprüft. Alle sieben Jahre kommt die Betreuung zudem erneut auf den richterlichen Prüfstand. „Außerdem schreibe ich jedes Jahr einen ausführlichen Bericht‟, sagt Kohnert. Bei operativen Eingriffen müsse das Amtsgericht ebenfalls zustimmen.

„Man kann da nicht allein schalten und walten, wird aber auf der anderen Seite auch nicht allein gelassen‟, so Kohnert. Er finde die Regelung so jedenfalls gut. „Man muss ja für den anderen Abwägungen und Entscheidungen treffen.‟ Oftmals ist das schwer genug. Um diese Handlungen zu vereinfachen, gibt es einen amtlichen Betreuer-Ausweis. Damit kann Kohnert beispielsweise Verträge für seine Tochter abschließen, oder er erhält Auskunft von Ärzten.

Klar, gehe Kohnert auf die Wünsche seiner Tochter ein. Beim Thema Auszug muss er heute zugeben: „Als Vater fiel es mir schwer loszulassen.‟ Doch, so erzählt er, habe sich seine Tochter deutlich weiterentwickelt, seitdem sie im Lebenshilfe-Wohnheim wohnt. Es sei schön, zu sehen, dass sie dort einen Freundeskreis habe. Die Fördermöglichkeiten seien in der Einrichtung ausgezeichnet. Die Zusammenarbeit mit den Lebenshilfe-Mitarbeitern stimme ihn ebenfalls zufrieden. Alle 14 Tage sei Daniela zudem für ein Wochenende bei ihm zuhause. „Dann ist sie auch froh wieder da zu sein – aber eben auch nur für eine begrenzte Zeit.‟

Auch an Selbstständigkeit habe Daniela seit dem Auszug dazugewonnen. „Doch sie hat immer noch Hilfebedarf.‟ Als Betreuer muss Axel Kohnert beispielsweise die Behördenkorrespondenz für seine Tochter führen und Angelegenheiten mit Krankenkassen klären. Die Vermögenssorge gehöre auch zu den Betreuer-Aufgaben, ebenso die Vertretung gegenüber Kostenträgern.

Da kommen viele Aufgaben zusammen. Besonders schwierig sei es am Anfang gewesen. „Bis ich alles zum Laufen bekommen hatte, das hat gedauert‟, sagt Kohnert, der zudem ehrenamtlich als Bürgermeister von Groß Stöckheim tätig ist. Inzwischen habe sich aber vieles eingespielt. „Wichtig ist immer das Vertrauen und die Zusammenarbeit‟, betont Kohnert.

 

BU: Axel Kohnert (rechts) betreut seine Tochter Daniela. Foto: Lebenshilfe