Reinhold Hohage referierte zum sogenannten „Behindertentestament“

Viele Angehörige von Menschen mit Behinderung sind nicht darüber informiert, was mit ihrem Vermögen passiert, wenn zum Beispiel ein Elternteil stirbt. In unserem Sozialstaat beansprucht die Eingliederungshilfe in solch einem Fall den Pflichtteil des Kindes. Dies kann dazu führen, dass das zu vererbende Vermögen des Kindes komplett von der Kommune eingefordert wird und nicht für den Menschen mit Behinderung zur Verfügung steht.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass der Erbanspruch umgehend durchgesetzt wird, auch wenn der andere Elternteil noch am Leben ist. Dies kann zu erheblichen Kosten führen, die von vielen nicht bedacht werden.
Um diese besondere Problematik zu erläutern und Lösungswege aufzuzeigen, hat Rechtsanwalt Reinhold Hohage aus Hamburg bei der Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel zu diesem Thema referiert. Hohage ist Fachanwalt für Sozialrecht und in ganz Deutschland aktiv.

Coronakonform fand die Veranstaltung nur mit den Vereinsvorständen und Elternvertretungen statt, um die erlaubte Personenzahl nicht zu überschreiten. Die Teilnehmenden wurden in der 90-minütigen Veranstaltung für das sogenannte „Behindertentestament“ sensibilisiert. Hier ist es rechtlich möglich, das Vermögen des Menschen mit Behinderung an einen Vorerben zu übertragen, um dem Zugriff der Eingliederungshilfe zu entgehen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Eltern sich im Vorfeld davon überzeugen, ob der Anwalt/ die Anwältin ihres Vertrauens mit dieser speziellen Testamentserstellung Erfahrung hat. Im Anschluss an die Präsentation wurden zahlreiche Fragen aus dem Publikum gestellt. Die Vorstände und Elternvertretungen werden in den kommenden Sitzungen ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer über das „Behindertentestament“ informieren.

Zum Bild: Lebenshilfe Geschäftsführer Bernd Schauder (links) begrüßte Rechtsanwalt Reinhold Hohage.