Elternbeirat kämpft für Erhalt der Sprachheilklassen

Im Elternbeirat des Wolfenbütteler Lebenshilfe-Kindergartens Löwenzahn herrscht Widerstand gegen die Umsetzung der schulischen Inklusion. Die Eltern kämpfen für den Erhalt der Sprachheilklassen und gegen den Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes der niedersächsischen Landesregierung, der vorsieht diese Klassen abzuschaffen. Der Elternbeirat organisierte jetzt mit dem Wolfenbütteler Rechtsanwalt Jan Mielbrecht einen Informationsabend im Sprachheilkindergarten Löwenzahn. Dort erfuhren die betroffenen Eltern, welche rechtlichen Schritte sie unternehmen können, um ihre Kinder in eine Sprachheilklasse zu bekommen.

 

Eltern informierten sich im Kindergarten Löwenzahn, wie sie ihren Kindern die bestmögliche Förderung zukommen lassen können.

Seit September 2013 setzten sich die Eltern für die gerechte Förderung ihrer Kinder und gegen den neuen Entwurf des Schulgesetzes der Landesregierung ein. Der Gesetzesentwurf sieht vor die Inklusion voranzutreiben und die Sprachheilklassen abzuschaffen. Sprachauffällige Schulanfänger sollen mit Beginn des nächsten Schuljahres reguläre Grundschul-Klassen besuchen. Somit werden die Sprachheilschulen, ähnlich wie die Förderschule Lernen bereits im Jahr zuvor, schleichend abgeschafft. Bis jetzt fehlen an vielen Regelschulen Sonderpädagogen. So bleibt die optimale Förderung der Kinder aus. „Die Eltern lehnen die Inklusion nicht ab, doch solange Grundschulen den Förderbedarf nicht abdecken können, sollte kein funktionierendes System eingerissen werden‟, betonte Mielbrecht.

Dem Wolfenbütteler Rechtsanwalt ist es bereits gelungen, ein Kind über rechtliche Schritte, aus einer Regelklasse einer Grundschule in die zweite Klasse der Förderschule am Teichgarten zu versetzten. „Unserem Kind geht es jetzt auf der neuen Schule wirklich viel besser‟, berichteten die Eltern glücklich.

„Der Lebenshilfe ist die Wahlfreiheit der Eltern ganz wichtig bei der Entscheidung, auf welche Schule sie ihre Kinder schicken wollen“, sagt Axel Kossmann, Sozialpädagoge bei der Lebenshilfe.

Den betroffenen Eltern wird, wenn das Gesetz in Kraft tritt, die Wahl genommen ob ihre Kinder auf eine reguläre Grundschule gehen sollen oder eine besondere Förderung brauchen, berichtet Mielbrecht. Er rät, schnellst möglich zu prüfen, ob ein Förderbedarf besteht, um frühzeitig mit Förder- und Grundschulen zu sprechen. Wenn alle Versuche erfolglos bleiben, empfiehlt der Anwalt, das notwendige Verfahren einzuleiten und vor Gericht zu gehen.

Der Elternbeirat hat in einer Online-Petition zur Erhaltung der Förderschulen Sprache bereits 58 867 Unterschriften gesammelt und an den Landtag gesendet. Im März gab es einen Vortrag zum Thema „Sonderpädagogische Grundversorgung‟, zu der auch Kreis- und Landtagsabgeordneten aus Wolfenbüttel eingeladen waren. „Wir dachten, mit diesem beeindruckenden Vortrag die Abschaffung aufhalten zu können, doch dem war nicht so‟, erzählte Kristine Voigt, Leiterin des Sprachheilkindergartens Löwenzahn. „Jetzt bleiben den Familien nur noch rechtliche Schritte‟, so Voigt weiter. 

Die Lebenshilfe hat ein Budget für Rechtsberatung für Eltern, die sich das nur schlecht leisten können. Wer nicht weiß, ob er klagen soll (zu welchem Thema auch immer), kann die Lebenshilfe fragen und danach gegebenenfalls auch ohne eigenes Geld einen Anwalt aufsuchen.